Grundlage
Es besteht Kooperationsbereitschaft mit Trägern, z.B. aus der Jugendhilfe, mit Privatpersonen, Selbsthilfegruppen oder anderen Initiativen.
Jede der Settings sind abgesprochen, unterliegen einem flexiblen und veränderbaren Prozess und sind unseren Ressourcen am Ort angepasst.
Die jeweilige Maßnahme beruht auf Freiwilligkeit und hat als Basis die jeweilige Konzeption und den Willen des Vertragspartners und funktioniert mit Übereinstimmungen in wesentlichen konzeptionellen Gesichtspunkten. Die rechtlichen Grundlagen und gültigen erforderlichen Qualitätsstandards müssen gesichert sein. Es können Hilfestellungen für evtl. erforderliche Nachsorge- und Reintegrationsphasen gegeben werden.
Fallsupervision, persönliche Supervision, Fort- und Weiterbildung, sicher gestellte Krisenintervention, therapeutische Angebote und behördliche Zusammenarbeit sind selbstverständlich.